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Hundeabgabe

Wer sich als Hundehalterin oder Hundehalter ab dem 1. Juni 2023 einen neuen oder zusätzlichen Hund anschafft, hat das der Gemeinde unverzüglich samt folgenden Angaben und Nachweisen zu melden:  

  • Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin;
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;
  • Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde; 
  • im Fall des Haltens von Hunden gemäß § 2 (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential) die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde: 
    1. Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde für alle Hunde 
    2. zusätzlich für Hunde gemäß § 2 und § 3 die erweiterte Sachkunde zur Haltung dieser Hunde
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung 

Der Hundehalter oder die Hundehalterin eines Hundes hat den Nachweis der allgemeinen Sachkunde grundsätzlich bei der Meldung zu erbringen. Sollte dieser jedoch bei der Meldung noch nicht vorliegen ist er binnen sechs Monaten ab diesem Zeitpunkt der Gemeinde vorzulegen. 

Der Erwerb eines Hundes ist unverzüglich am Gemeindeamt anzumelden.


Hundeabgabe Gemeinde Moorbad Harbach

NutzhundeEuro 6,54
übrige HundeEuro 20,00
Hunde mit GefährdungspotenzialEuro 65,40
HundemarkeEuro 10,00

 

Hundeabgabe Gemeinde Moorbad Harbach
ab 1. Jänner 2026
 

Nutzhunde

€ 6,54
übrige Hunde € 40,00
Hunde mit Gefährdungspotenzial€ 90,00

Hundemarke € 10,00 


Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen, wenn Ihr Hund verstorben ist oder nicht mehr bei Ihnen gehalten wird.

Informationen zum NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehaltesachkundenverordnung 2023 finden Sie hier

https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html


Kundmachung zur Änderung der Hundeabgabe gültig ab 1. Jänner 2026:

Kundmachung Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe gültig ab 1. Jänner 2026.pdf herunterladen (0.3 MB)