Hundeabgabe

Zuständig

Hundesteuer pro Jahr: 

Nutzhunde     €  6,54 
alle übrigen Hunde   € 20,00 

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential  € 65,40 
Hundemarke   €  8,00 

Die Hundesteuer wird bei den Ein- und Auszahlungstagen im Dezember für das nächste Jahr eingehoben.

  • Jeder Hund muss sofort beim Erwerb bzw. beim Zuzug in die Gemeinde am Gemeindeamt angemeldet werden. Vorlage des Impfpasses ist notwendig.
  • Bei den Nutzhunden (Jagdhunde, Hunde Für Gebäudebewachung, Blindenhunde etc.) müssen Bestätigung und Zeugnisse vorgelegt werden. 

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential - Auszug aus dem Landesgesetzblatt 4001-2:     

  • Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sind Hunde, bei denen auf Grund ihrer wesensmäßigen typischen Verhaltensweise, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird.
  • Bei Hunden folgender Rassen oder Kreuzungen, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird ein erhöhtes Gefährdungspotential stets vermutet:
    * Bullterrier
    * American Staffordshire Terrier
    * Staffordshire Bullterrier
    * Dogo Argentino
    * Pit - Bull
    * Bandog
    * Rottweiler
    * Tosa Inu