Information über Gesetzesbeschlüsse des Landtages
Die Direktion des Landtages von Niederösterreich teilt mit, dass der Landtag von Niederösterreich in der Sitzung am 23. April 2026 folgende Gesetzesbeschlüsse gefasst hat, die einer Volksabstimmung gemäß Art. 27 NÖ Landesverfassung 1979 unterzogen werden können:
NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992), Änderung
https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-956
NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), Änderung
https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-959
Die sechswöchige Frist für einen allfälligen Antrag auf Einleitung einer Volksabstimmung beginnt gemäß Art. 27 Abs. 1 NÖ Landesverfassung 1979 mit dem Tag der Fassung der Gesetzesbeschlüsse durch den Landtag zu laufen und endet mit 4. Juni 2026.
Die Gemeinden haben den Titel und das Datum der Gesetzesbeschlüsse bis zum letzten Tag der Einspruchsfrist an der Amtstafel kundzumachen und darauf hinzuweisen, dass diese im Internet unter dem angegebenen Link einsehbar sind.
Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Gesetzesbeschluss der Volksabstimmung unterliegt, wenn eine solche binnen sechs Wochen nach der Beschlussfassung von wenigstens 25.000 antragsberechtigen Landesbürgern oder wenigstens 50 Gemeinden oder einer Mehrheit der Landtagsmitglieder schriftlich verlangt wird.
Die Übermittlung an die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate dient zur Information