Förderung „Energieautarke Bauernhöfe – Versorgungssicherheit im ländlichen Raum
Mit dem Programm des Klima- und Energiefonds werden Betriebe auf dem Weg zu mehr Versorgungssicherheit, Energieeffizienz und Eigenversorgung durch erneuerbare Energie unterstützt. Die maximale Fördersumme je Betrieb ist mit 250.000 Euro gedeckelt. Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Gefördert werden vordefinierte Maßnahmenbündel (Einzelmaßnahmen), aber auch integrierte Gesamtlösungen.
Vier verschiedene Module:
Modul A – „Einzelmaßnahmen“: 2 Maßnahmenkombinationen
- Photovoltaik-Anlage + Stromspeicher + Notstromfunktionalität oder
- Speicher + Notstromfunktionalität
- keine Energieberatung und kein Gesamtenergiekonzept notwendig
- Erweiterungen von Photovoltaik- und Stromspeicheranlagen sind möglich.
Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“:
Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater
- Konzept ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C.
- Es kann eine Förderung der immateriellen Leistung in Höhe von 70% der förderungsfähigen Kosten gewährt werden.
Für die Förderung werden maximale Beratungskosten in Höhe von 2.000 Euro (excl. USt.) anerkannt.
Modul D – Modul „Notstrom“:
- gefördert wird Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro / Betrieb
- keine Energieberatung notwendig
- Einreichung nach Umsetzung
- Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“:
- verschiedene Investitionsmaßnahmen können kombiniert eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der Förderung:
Alle Informationen und Einreichung online
Die Ausschreibung ist bis 28.11.2025 unter lw.klimafonds.gv.at abrufbar. Dort finden Sie auch eine umfassende FAQ-Liste zum Förderprogramm und eine Liste der Energieberater. Eine Beratung (über die KPC) ist unter Tel. +43(0) 1/31631–713 bzw. per E-Mail an kpc@kommunalkredit.at möglich. Mit Ausnahme von Modul D muss die Antragstellung für alle Module vor der Umsetzung der Maßnahme eingebracht werden.