Dorfhaus Steinbrunnerhof

Dorfhaus Steinbrunnerhof

Dorfhaus Steinbrunnerhof ©Karl Haumer

Die Gemeinde Moorbad Harbach hat mit der Renovierung und Adaptierung des in ihrem Besitz befindlichen ehemaligen „Bauernhausmuseums“ und der Neukonzeptionierung ein multipel verwendbares Veranstaltungszentrum geschaffen. Gemeinsam mit dem „Feuerwehrstadel“ bieten die Räumlichkeiten die Möglichkeit zur Ausrichtung von größeren Festveranstaltungen als auch privaten Feierlichkeiten sowie kulturellen Events.
 Nach vorschriftsmäßig abgeschlossener baubehördlicher Fertigstellungsmeldung soll für das Gebäude eine nachhaltige Bewirtschaftung ermöglicht werden.
Der Gemeinderat hat dazu in seiner Sitzung vom 6. Dezember 2012 nachfolgende Nutzungs- bzw. Mietbedingungen festgelegt und beschlossen: 
 

1.   Grundsätzliches

Die Gemeinde Moorbad Harbach (3970 Moorbad Harbach, Harbach 22), im Nachfolgenden kurz Vermieter genannt, ist Besitzer des Objektes „Dorfhaus Steinbrunner Hof“ nachfolgend kurz DS bezeichnet, in
 3970 Lauterbach 11. Der abgetrennte, linksseitige „Feuerwehrstadel“ ist ebenfalls im Besitz der Gemeinde. Hier hat die FF Lauterbach bis auf Widerruf das Recht  aufgrund der von ihr errichteten Infrastruktur diesen eigenständig zu verwalten und zu vermieten. 
 

2.   Benützervoraussetzungen:

Ortsansässige Bewohner (Gemeindebürger mit einem Haupt- oder einen Nebenwohnsitz), Vereine und Institutionen der Gemeinde haben Vorrang. 

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Räume des DS nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person benützen, die auch für die Reservierung zuständig ist. 

Mieten über Drittpersonen ist untersagt. 

Öffentliche Veranstaltungen sind entweder bei der Gemeinde oder der zuständigen Bezirksbehörde anzuzeigen. Die daraus resultierenden Bedingungen des Veranstaltungsgesetzes sind einzuhalten. 

Auch bei privaten Feierlichkeiten ist auf das Umfeld des Gebäudes Rücksicht zu nehmen (Lärm, Parkplätze udgl.).

Die Auflagen und Vorschreibungen der Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung sind vom Mieter und Benützer entsprechend der jeweiligen Veranstaltungsart einzuhalten.

Reservierungen sind mind. 7 Tage vor der „Veranstaltung“ am Gemeindeamt

bekanntzugeben.  

3.   Mietdauer 

Die Benutzungsgebühr bezieht sich auf einen Tag (von 09.00 Uhr morgens bis 09.00 Uhr am nächsten Tag).  Verlängerungstage sind möglich.  

4.   Benützungsgebühren

Im beiliegenden Lageplan, der integrierender Bestandteil dieser Vereinbarung ist, sind die mietbaren Flächen gekennzeichnet und beschrieben.

Kat. A | Private Feierlichkeiten von Bürgern, Vereinen und Institutionen

a) Veranstaltungssaal  -  €   70,00

b) Veranstaltungssaal samt allen Innenräumlichkeiten  - € 100,00

c) Hof und Wagenschuppen  - €   70,00

d) Komplettes Areal (ausgenommen Feuerwehrstadel und Innenhofüberdachung) -  € 150,00

Bei einer zusätzlichen Nutzung des Feuerwehrstadels bzw. der Inanspruchnahme der Innenhofüberdachung ist mit der FF Lauterbach eine eigene Vereinbarung zu treffen.

Heizung:

Sollte eine Beheizung des Veranstaltungssaales oder der Stube erforderlich sein, so hat der jeweilige Veranstalter für die Kosten aufzukommen bzw. für das Heizmaterial (Pellets bzw. Scheitholz) zu sorgen.  

Kat. B | Kommerzielle Veranstaltungen (mit Eintritt und/oder Verkauf von Speisen und Getränken)  

Gilt für Kat. A und Kat B:

Bei einer kommerziellen Nutzung ist der doppelte Betrag anzusetzen.

Änderungen bei der Kostenbemessung sind nur durch die Genehmigung des/r Bürgermeisters/in zulässig (z.B. karitative Veranstaltungen, etc.).

Stromkosten: Die Stromkosten werden extra verrechnet. Die Zählerstände sind vor Beginn einer Veranstaltung bzw. nach der Veranstaltung abzulesen.

Wenn Wärme- bzw. Heizgeräte eingesetzt werden, ist der Zählerstand festzustellen und es werden die Stromkosten gesondert verrechnet. Ebenso sind die Stromkosten im Bereich Feuerwehrstadel gesondert zu erheben bzw. mit der Gemeinde zu verrechnen.  

5.   Umgebung, Parkplätze

Das Areal vor und neben dem DS darf  für die Veranstaltungen nach vorheriger Mitteilung ebenfalls genutzt werden. Das Aufstellen von Partyzelten während der Mietdauer ist nur in Absprache mit der Gemeinde möglich. Parkflächen befinden sich rechtsseitig bzw. vor dem Gebäude. – siehe umseitiger Lageplan.  

6.   Schlüsselübernahme und –rückgabe 

Die Schlüsselübernahme und -rückgabe erfolgt am Gemeindeamt bzw. nach Vereinbarung direkt am DS.Die Türen der gemieteten Räume müssen während den Anlässen unverschlossen sein - Fluchtmöglichkeit bei Gefahr!  

7.    Schadenhaftung 

Für Schäden an Gebäude, Mobiliar, Inventar und Umgebung haftet der Mieter. Weiter trägt er die volle Verantwortung betreffend Hygiene in der Küche sowie den Toiletten. 

Feuerpolizeiliche Grundsätze sind zu beachten. Rauchen innerhalb der Räumlichkeiten des DS ist verboten.  

Die vertraglich festgelegte Kontaktperson muss bei der Veranstaltung anwesend sein. Sie ist für die Einhaltung der Mietbedingungen verantwortlich. Für das Objekt DS besteht eine Gebäudeversicherung. Für Unfälle und dgl. wird keine Haftung übernommen. 

Bei Schlüsselverlust müssen die betroffenen Zylinder durch den Benützer unter Kostenfolge ersetzt werden. 

8.   Sauberkeit, Ordnung 

Der Mieter verpflichtet sich, Mobiliar, Inventar und die WC-Anlage des Gebäudes in gereinigtem Zustand der verantwortlichen Person des Vermieters zu übergeben. 

Ist dies nicht der Fall, werden € 50,- in Rechnung gestellt. 

Der DS ist außerhalb der Nutzung abzuschließen. 

Müll ist vom Mieter zu entsorgen.

Das Übernachten im Gebäude und auf dem ganzen Areal des DS ist verboten.

9.   Nachtruhe   

Ab 22.00 Uhr ist auf die unmittelbare Nachbarschaft besonders Rücksicht zu nehmen. Die in der Veranstaltungsgenehmigung vereinbarte Sperrstunde ist strikt einzuhalten. Insbesondere das Abbrennen von Feuerwerken ist ohne Bewilligung nicht gestattet. 

 

10. Verschiedenes  

Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind maßgeblich und einzuhalten.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermietung des DS.  

Moorbad Harbach, 27.10.2015        

                                                                                                                                                                      

 

 

 

 

 

Kontakt

OrtLauterbach
3970 Moorbad Harbach
Telefon+43 2858 5214
E-Mail-Adresseoffice@moorbad-harbach.gv.at

Zum Routenplaner

Lageplan vergrößern