Bauverfahren

Verwaltungsabgaben:

Örtliche Baupolizei

 
26. Feststellung der Inanspruchnahme fremden Eigentums für Bauvorhaben  € 16,50                                     

27. Bestätigung über die Nichtuntersagung der angezeigten Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland

 

€ 14,90

28. Erklärung eines Grundstückes im Bauland zum Bauplatz

 

€ 29,70

29. Baubehördliche Bewilligung für Neu- und Zubauten für jeden Quadratmeter der neuen Geschossfläche 

mindestens jedoch 

€  0,50

€ 93,50

30. Baubehördliche Bewilligung für die Errichtung anderer baulicher Anlagen, für die Abänderungen von Bauwerken, für die Veränderung von Höhenlage des Geländes, für die Aufstellung von Windrädern sowie für den Abbruch von Bauwerken

 € 61,50

31. Baubehördliche Bewilligung für die Aufstellung von Feuerungsanlagen und von Blockheizkraftwerken

 

 € 38,60

32. Baubehördliche Bewilligung zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten

 

 € 38,60

33. Befristete baubehördliche Bewilligung für Bauwerke vorübergehenden Bestandes

 

 € 33,10
 34. Nachträgliche Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für konsenslose Bauwerke und andere Vorhaben         1/2 Ansätze der

Tarifposten

29 - 33

 35. Verlängerung der Frist zum Beginn oder zur Vollendung der Bausauführung                                                    1/2 Ansätze der

Tarifposten

29 -32

Kommissionsgebühr:

​Je teilnehmendem Amtsorgan und einer Verhandlungsdauer von 1 halben Stunde € 13,80.

Barauslagen:

Bausachverständiger je halbe Stunde - Vorprüfung € 36,00

                                                        - Verhandlung € 60,00

Bundesgebühren: Ansuchen € 14,30

Beilagen €  3,90 je Bogen

Niederschrift € 14,30 je Bogen

Gutachten € 14,30 je Bogen      

(1 Bogen = zwei DINA A4 Blätter)