27. Bestätigung über die Nichtuntersagung der angezeigten Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland
28. Erklärung eines Grundstückes im Bauland zum Bauplatz
29. Baubehördliche Bewilligung für Neu- und Zubauten für jeden Quadratmeter der neuen Geschossfläche
mindestens jedoch
€ 0,50
€ 93,50
30. Baubehördliche Bewilligung für die Errichtung anderer baulicher Anlagen, für die Abänderungen von Bauwerken, für die Veränderung von Höhenlage des Geländes, für die Aufstellung von Windrädern sowie für den Abbruch von Bauwerken
31. Baubehördliche Bewilligung für die Aufstellung von Feuerungsanlagen und von Blockheizkraftwerken
32. Baubehördliche Bewilligung zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
33. Befristete baubehördliche Bewilligung für Bauwerke vorübergehenden Bestandes
Tarifposten
29 - 33
29 -32
Kommissionsgebühr:
Je teilnehmendem Amtsorgan und einer Verhandlungsdauer von 1 halben Stunde € 13,80.
Barauslagen:
Bausachverständiger je halbe Stunde - Vorprüfung € 36,00
- Verhandlung € 60,00
Bundesgebühren: Ansuchen € 14,30
Beilagen € 3,90 je Bogen
Niederschrift € 14,30 je Bogen
Gutachten € 14,30 je Bogen
(1 Bogen = zwei DINA A4 Blätter)