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Aufschließungsabgabe

Der Gemeinderat der Gemeinde Moorbad Harbach hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2021 beschlossen, den Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabegemäß § 38 der NÖ Bauordnung 2014, in der gültigen Fassung mit 475,00 Euro festzusetzen.

Diese Verordnung ist mit 1. Jänner 2022 in Kraft getreten.

Frühere Regelungen über die Festsetzung des Einheitssatzes für die Berechnung der Aufschließungsabgabe treten mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

Kundmachung Verordnung Aufschließungsabgabe (ab 1. Jänner 2022) (112 KB) - .PDF