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Nächtigungstaxensätze

Seit 01. Jänner 2024 wird lediglich zwischen Kurortgemeinden und Nicht-Kurortgemeinden unterschieden.  

1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 

Gliederung der GemeindenNächtigungstaxensatz
Kurortgemeinde€ 2,90
Nicht-Kurortgemeinde€ 2,50


Ab 1. Jänner 2026 

Gliederung der GemeindenNächtigungstaxensatz
Kurortgemeinde€ 3,00
Nicht-Kurortgemeinde€ 2,60

 

Kundmachung NÖ Nächtigungstaxe - Abgabenhöhe ab 1. Jänner 2026 (235 KB) - .PDF