Bürgerbegutachtung: LAD1-BI-300/007-2024, NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz, Änderung

Aushängezeitraum: 19.03.2024 - 30.04.2024

Die Entwürfe der folgenden Landesgesetzte bzw. Landesverordnungen werden einem Bürgerbegutachtungsverfahren unterzogen:

bis 2024-04-30:    NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz, Änderung

Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

  • jede Bezirkshauptmannschaft während der Amtsstunden
  • Homepage der NÖ Landesregierung unter 

https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Buergerbegutachtung.html


Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme:

schriftlich an das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion/Service, Landhausplatz 1, Haus 4, 3109 St. Pölten

per Telefax unter der Fax-Nummer 02742 9005 13610 sowie
per E-Mail an post.begutachtung@noel.gv.at

Bürgerbegutachtung: LAD1-BI-300/007-2024, NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz, Änderung (89 KB) - .PDF

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